Designlöscher "Lizenz"
Name | Designlöscher "Lizenz" Da Designlöscher aufgrund der Farbabweichung nicht der DIN EN 3 entsprechen, bedarf es bei betrieblicher Nutzung einer Ausnahmegenehmigung durch die Brandschutz- und Arbeitsbehörde. Keiner Genehmigung bedarf es hingegen bei privater Nutzung. (Jockel - Produktwebsite, 24.01.2022) |
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1. Fall | Küchenbrand |
Link | https://www.jockel.de/produkte/feuerloescher/designloescher/ |